Die Gemeinde Gsteigwiler stellt den Mehrzweckraum im Schulhaus auch für private Anlässe sowie für Anlässe von Vereinen und Organisationen zur Verfügung.
Weisung für die Benützung Mehrzweckraum
- Der Mehrzweckraum und die Schulküche sollen allen Vereinen, Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen von Gsteigwiler für Veranstaltungen auf Gesuch hin offen stehen.
- Für die Reservation von Mehrzweckraum und Schulküche ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
- Nach Benützung sind die Räume so abzugeben, wie sie übernommen wurden. Insbesondere sind die Fenster zu schliessen, das Licht zu löschen und die Türen abzuschliessen.
- Reinigung von Räumen, Gang, Küche und WC-Anlage ist Sache der Benützer.
- Die Entsorgung des Kehrichtes ist Sache der Mieter.
- Im ganzen Schulhaus gilt absolutes Rauchverbot.
- Missachtung dieser Weisungen oder Folgeschäden daraus werden in Rechnung gestellt.
- Fragen bezüglich Infrastruktur, wie zum Beispiel Wasser, Heizung, Elektroinstallation, Kehricht und Putzmaterial sind an die Abwartin
zu richten.
- Der Schlüssel kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist unmittelbar nach der Veranstaltung wieder dort abzugeben.
- Die Abwartin ist für die Abnahme der Räume nach der Veranstaltung verantwortlich. Bei nicht korrekt übergebenen Räumen werden Reinigungs- oder
Reparaturarbeiten nach Aufwand verrechnet.
Preise für die Vermietung
Für folgende Organisationen ist die Benützung kostenlos:
- Burgergemeinde Gsteigwiler
- Einwohnergemeinde Gsteigwiler
- Elternverein Gsteigwiler
- Feldschützen Gsteigwiler
- Feuerwehr
- Frauenverein Gsteigwiler
- Genossenschaft Dorfladen
- Pfarrkreis Gsteig / Sonntagsschule
- Skiklub Gsteigwiler
- Spielgruppe Gsteigwiler
- Sportschützen Gsteigwiler
Der Gemeinderat kann weitere Vereine, Organisationen etc. von der Kostenpflicht befreien.
Für alle anderen Organisationen und Einzelpersonen gelten folgende Preise:
- Ganzer Mehrzweckraum CHF 100.00 pro Benutzung
- Halber Mehrzweckraum CHF 70.00 pro Benutzung
- Küche CHF 50.00 pro Benutzung
- Schulhausplatz CHF 100.00 pro Benutzung
(Küchenbenützung bei Gebrauch des ganzen Inventars > Kosten auf Anfrage bei Frauenverein)
Bei mehrmaliger Benützung wird keine Preisreduktion gewährt. Das Inkasso erfolgt durch die Gemeindeverwaltung.