Für welches Vorhaben braucht es eine Baubewilligung? Welche Unterlagen sind für die Gesuchseinreichung nötig? Antworten auf diese Fragen geben das Baureglement Gsteigwiler und die kantonale Baugesetzgebung. Trotzdem gibt es immer wieder Spezialfälle, zu denen die Antwort nicht einfach dem Gesetz entnommen werden kann.
Erste Ansprechstelle für die Klärung Ihrer Fragen ist die Gemeindeverwaltung, in der das Bauvorhaben realisiert werden soll. Gerne beraten und unterstützen wir Sie. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen.
Ab sofort können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen.
Hier gelangen Sie zum Login: BE-Login
Hier gelangen Sie zum Login: eBau
Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Bis zur gesetzlichen Anpassung ca. 2021 müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben in Papierform zugestellt werden. Auch der Bauentscheid sowie das Einspracheverfahren wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Weitere Informationen: Projekt eBau
Kontakt
Gemeindeverwaltung
Tina Mora
Halten 90
3814 Gsteigwiler
033 822 13 09
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Zonenplan
ÖREB-Kataster (öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung)
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